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   BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 208/01   

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https://dejure.org/2003,15675
BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 208/01 (https://dejure.org/2003,15675)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 29 W (pat) 208/01 (https://dejure.org/2003,15675)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 29 W (pat) 208/01 (https://dejure.org/2003,15675)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 208/01
    Die beanspruchten Waren und Dienstleistungen richten sich sowohl an Fachleute als auch an Endverbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen sind (vgl BGH GRUR 2002, 812 FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 208/01
    Da sich die Bezeichnung "TeleOffice" in einer beschreibenden Aussage erschöpft, die für das angesprochene Publikum ohne weiteres erkennbar ist, erfasst das Publikum das angemeldete Zeichen in Verbindung mit den nicht vom Tenor erfassten Waren und Dienstleistungen auch nur als Sachangabe und nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 208/01
    Nach dieser Vorschrift ist die Eintragung auch dann zu versagen, wenn die Benutzung des angemeldeten Zeichens als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 13/03
    Die Binnengrossschreibung des Bestandteils "W@P" ist eine übliche grafische Gestaltung, aus der sich nicht die Mehrteiligkeit des Zeichens ableiten lässt (vgl BPatG 29 W (pat) 208/01 - TeleOffice; 30 W (pat) 244/01 - orderView; 32 W (pat) 281/02 - kochSensor; 33 W (pat) 142/00 - EasyTrade).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 14/03
    Die Binnengrossschreibung des Bestandteils "WAP" ist eine übliche grafische Gestaltung, aus der sich nicht die Mehrteiligkeit des Zeichens ableiten lässt (vgl BPatG 29 W (pat) 208/01 - TeleOffice; 30 W (pat) 244/01 - orderView; 32 W (pat) 281/02 - kochSensor; 33 W (pat) 142/00 - EasyTrade).
  • BPatG, 28.04.2010 - 29 W (pat) 4/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "abooffice" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Es ist im Deutschen ungeachtet anderer möglicher Übersetzungen vor allem mit der Bedeutung von "Büro" gebräuchlich (vgl. auch BPatG 29 W (pat) 208/01 - TeleOffice).
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